Die Anwaltssozietät Castillo - Gonzáälez & Kollegen ist eine moderne, aber erfahrene Anwaltsozietät, die sich auf die Beratung und Vertretung von deutschen und spanischen Privatpersonen sowie mittelständischen Unternehmen, insbesondere in den Rechtsgebieten deutsch-spanisches Recht, spanisches Erbrecht, spanisches Immobilienrecht, Zwangsvollstreckung in Spanien, spanisches Mietrecht, spanisches Familienrecht, spanisches Erbschaftssteuerrecht, spanisches Wirtschafts- und Handelsrecht sowie spanisches Markenrecht, Urheberrecht, Geistiges Eigentum und Gewerblicher Rechtschutz als auch spanisches Wettbewerbsrecht spezialisiert hat. Unsere drei Hauptschwerpunkte bilden das spanische Erbrecht, das spanische Immobilienrecht sowie die Zwangsvollstreckung von deutschen Titeln in Spanien.
Im Spanischen Erbrecht vertreten wir deutsche Mandanten, bzw. deutschsprachige Mandanten aus Österreich, der Schweiz und dem sonstigen Europa sowie Spanier und spanischsprachige Mandanten aus Deutschland und dem restlichen Europa bei Erbschaften und Nachlassabwicklungen in Spanien und Deutschland. Ferner und dank unserer ständigen Fortbildungen betreuen wir Sie im spanischen Erbschaftssteuerrecht und Schenkungssteuerrecht. Wir erstellen und geben für Sie die entsprechenden Steuererklärungen beim spanischen Finanzamt ab. Selbstverständlich arbeiten wir auch mit weiteren Experten und Steuerberatern zusammen. Immer dann wenn Sie ein Erbe oder Vermächtnis in Spanien oder Deutschland antreten müssen, sind Sie bei der Kanzlei Castillo, Gonzalez & Kollegen vollkommen richtig. Wir begleiten Sie bei der Nachlassabwicklung, holen für Sie die notwendigen Vollmachten ein, um in Spanien und Deutschland sämtliche Unterlagen und Dokumente anzufordern. Wir bereiten die notarielle Erbschaftsannahme oder sonstige Erbenerklärungen, wie z.B. Ausschlagung für Sie vor. Nehmen den Notartermin wahr, in dem wir für Sie die Erbschaft annehmen oder ausschlagen. Sollte eine Erbschaft gerichtlich auseinandergesetzt werden, vertreten wir sie als Rechtsanwälte und Abogados vor sämtlichen spanischen und deutschen Gerichten. Wir haben uns seit unserer Kanzleigründung auf die deutsch-spanischen Nachlässe spezialisiert und blicken auf eine umfangreiche Erfahrung zurück, die es uns ermöglicht für jeden Mandanten die optimale Nachlassabwicklung oder Nachlassplanung zu erarbeiten und zu begleiten. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass aufgrund der EU-Erbrechtsverordnung 650/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates das Heimatrechtsprinzip aufgegeben wurde und vielmehr auf den gewöhnlichen Aufenthalt abgestellt wird, ist anwaltlicher Rat einzuholen, denn seit dem 17.08.2015 findet auf den Nachlass Deutscher und sonstiger ausländischer Staatsangehöriger, die in Spanien ihren Lebensmittelpunkt haben, also zum Beispiel mehr als 183 Tage im Land verweilen, oder schulpflichtige Kinder haben, spanisches Erbrecht Anwendung, mit zum Teil sehr gravierenden Folgen für deutsche Staatsbürger. Im deutschen Recht ist die Ehefrau oder der Ehemann des/der Verstorbenen, die/der zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers mit diesem in der Zugewinngemeinschaft lebt gesetzlicher Erbin. In Spanien dagegen nur, wenn es keine Nachfahren und Vorfahren gibt. Dies ist ein eklatanter Unterschied und könnte nur durch ein entsprechendes Testament vermieden werden. In diesem Testament müssten Sie eindeutig eine Rechtswahl treffen, also zum Beispiel sagen, dass Sie auf Ihren Nachlass deutsches Recht anwenden lassen wollen. Dies sind nur einige der Fallstricken, die das spanische Erbrecht für Deutsche vorhält. Denn auch für Spanier mit Lebensmittelpunkt in Deutschland sind die Folgen gravierend. Denn auf dessen Nachlass ist nicht mehr automatisch spanisches Recht anwendbar, sondern deutsches, wenn auch sie kein Testament hinterlassen haben.
Als spezialisierte Kanzlei des deutsch spanischen Rechts beraten wir Sie im spanischen Erbrecht, Erbschaftssteuerrecht, Schenkungssteuerrecht, bei Schenkung, Erbschaft, Nachlass, Erben, Erbrecht, Nachlassgestaltungen wie Testamenten, sowie bei der Nachlassabwicklung in Spanien.
Als Erfahrene und kompetente Anwaltskanzlei beraten und betreuen wir Sie beim Verkauf und/der Kauf einer spanischen Immobilie, einer Ferienwohnung in Spanien, oder eines Geschäftslokals oder Hotels. Hierbei können wir auf unser ausgedehntes Netzwerk an Notaren, Immobilienberatern, Steuerberatern usw zurückgreifen. Als erfahrene Anwaltskanzlei beraten wir Sie kompetent auf dem Gebiet des spanischen Immobilienrechts, beim Erwerb einer Spanienimmobilie, Ihrer Ferienwohnung in Spanien, insbesondere auf Mallorca, Ibiza und Formentera, an der Costa Brava, Barcelona, Empuria Brava, Blanes, an der Costa Blanca, Denia, Calpe, Orihuela, Torrevieja, in Murcia, an der Costa del Sol, Nerja, Torrox, Málaga, Benalmadena, Fuengirola, Marbella, Estepona, im übirgen Andalusien, also Alemria, Granada, Cadiz, Sevilla, Cordoba, auf den Kanaren, Las Palmas, Teneriffa sowie in Madrid. Hierbei begleiten wir Sie zum Notartermin und prüfen für Sie vorab die Immobilie und den Eigentümer auf Herz und Nieren. Wir beraten Sie umfassend zu Immobiliengeschäften - zu Kaufverträgen, Schenkungen, Neubauerklärungen, Mietverträgen, Darlehen bis hin zu jeder Art von dinglichen Rechten, wie etwa Hypotheken - und sind in der Lage, entsprechende Verträge für unsere Mandanten auf Spanisch aufzusetzen und vollständig abzuwickeln. Aufgrund unseres Zugangs zu sämtlichen spanischen Grundbuchämtern ist es uns möglich, kurzfristig und günstig Grundbuchauszüge, Bescheinigungen und weitere Informationen über spanische Immobilien zu erhalten. Damit können die Eigentumsverhältnisse und Belastungen des Grundstücks zuverlässig festgestellt werden. Das Aufgabenspektrum der Kanzlei reicht von der Eintragung der von unseren Mandanten unterzeichneten Urkunden ins Grundbuch über die Abgabe der zugehörigen Steuererklärungen bis hin zu den Zahlungen der jeweiligen Steuer im Auftrag des Mandanten. Die Kanzlei kann die regelmäßige Zahlung der in Spanien jährlich abzugebenden Einkommen- und Vermögenssteuer für ihre Mandanten veranlassen.
Spanische Kaufverträge über Immobilien sind grundsätzlich auch privatschriftlich, also ohne notarielle Beurkundung wirksam. Rein theoretisch könnte somit eine spanische Immobilie auf dem Bierdeckel verkauft werden. Eintragungen im Grundbuch bedürfen jedoch der vorigen notariellen Beurkundung haben aber anders als in Deutschland nur deklaratorische Wirkung. Man benötigt zum Kauf/Verkauf einer spanischen Immobilie eine Steuernummer, für Nichtresidente nennt sie sich N.I.E. ( Número de Identificación de Extranjeros ). Sind auf Käufer- oder Verkäuferseite Nichtresidente beteiligt, müssen die spanischen Vorschriften über Geld-Transaktionen zwischen diesen beachtet werden. Meist geschieht das durch Vorlage eines Nominalbankschecks einer spanischen Bank oder durch Vorlage einer Einfuhrbescheinigung vom spanischen Zoll. Sind auf beiden Seiten Nichtresidente beteiligt reicht es aus, wenn in der Urkunde protokolliert wurde, dass eine Zahlung im Ausland erfolgt ist. WARNUNG: Auch bei dieser Art des Kaufes muss die Überweisung des Kaufpreises nachgewiesen werden. Spanische Notare haben beim Kauf von Immobilien anders als in Deutschland nicht so weitreichende Aufklärungspflichten.
Eine Eintragung im Grundbuch hat selbst zu erfolgen.
Zu unseren Leistungen zählen:
- Beantragen die spanische Steuernummer.
- Vertreten Ihre Interessen bei Eigentümerversammlungen.
- Melden Sie bei sämtlichen Versorgern ( Strom, Wasser )um.
- Wir begleiten Sie rechtlich beim Kauf / Verkauf Ihrer Spanien-Immobilie.
- Bereiten sämtliche Steuererklärungen im Umfeld der Immobilienübertragung vor.
- Bereiten den privatschriftlichen Vertrag sowie die notarielle Kauf/Verkaufsurkunde vor.
Eine besondere Spezialisierung stellt für uns die Zwangsvollstreckung von deutschen Titeln sowie sonstige europäischen Vollstreckungstiteln in Spanien. Hierbei beginnt unsere Arbeit als erstes in der Recherche von möglichen Vermögen, in das der Gläubiger vollstrecken kann. Als spanische Anwälte sind wir in allen öffentlichen Vermögens- und Eigentumsregistern zugelassen. Wir können hierdurch das spanische Grundbuch, das spanische Handelsregister, das spanischen Mobilienregister nach Schuldnervermögen durchsuchen. Daneben recherchieren wir nach der Ausweisnummer des Schuldners. Der nächste Schritt kann entweder in einer letzten außergerichtlichen Zahlungsaufforderung bestehen oder in der Einreichung einer Zwangsvollstreckungsklage. Anders als in Deutschland, kann man in Spanien keinen Gerichtsvollzieher losschicken, sondern man muss eine Klage einreichen. In dieser Klage wird beim spanischen Gericht beantragt, die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner anzuordnen bzw. zuvor Vermögenswerte des Schuldners durch das Gericht ermitteln zu lassen. Hierbei wird der deutsche Titel entsprechend vorbereitet und für das spanische Recht angepasst mit der Klage eingereicht. Als Kanzlei können wir Stolz auf unsere bisherigen Erfolge in der Zwangsvollstreckung in Spanien sein, denn durch gute Recherche und Vorbereitung erzielen wir meist genügend Pfändungen und schlussendlich Geld für unsere Mandanten. Viele Gläubiger halten Spanien für ein Schuldnerparadies, da sich viele deutsche Schuldner dem Zugriff Ihrer Gläubiger in Deutschland durch Auswanderung nach Spanien entziehen. Dem muss aber bei kluger Auswahl der richtigen Kanzlei und dem richtigen spanischen Rechtsanwalt nicht so sein, denn wie wir zuvor ausgeführt haben, beginnt die Zwangsvollstreckung mit der richtigen Recherche nach Schuldnervermögen. Hier greifen wir im Einzelfall auch auf Detektive und andere Informanten zurück.
Seien Sie sicher - Wir helfen Ihnen zu Ihrem Recht und zu Ihrem Geld zu kommen !
Neben diesen 3 Hauptschwerpunkten bildet das spanische Strafrecht einen weiteren wichtigen Schwerpunkt. Das Team von Castillo, Gonzalez & Kollegen, also insbesondere ihre spanischen Strafverteidiger haben schon so manchen deutschen Mandanten vor dem spanischen Gefängnis bewahrt. Denn als spanische Abogados mit spanischer Nationalität treten wir gegenüber den spanischen Ermittlungsbehörden und Gerichten mit voller Kraft und Berechtigung auf. Da wir die deutsche Kultur aus erster Hand kennen, vermögen wir die Interessen unserer deutschen Mandanten in Spanien optimal zu vertreten. Die Strafverteidigung in Spanien hat nichts mit der deutschen gemein. Ist es in Deutschland üblich das Strafverfahren bereits im Ermittlungsverfahren einzustellen, ist das in Spanien nur in seltenen Fällen möglich. Oft sitzt ein Verdächtiger bereits in U-Haft wenn er uns anruft. In dieser Situation müssen wir unseren Schwerpunkt darauf setzen, dass unser Mandant, auch wenn unter Auflagen, so schnell als möglich aus der Untersuchungshaft kommt. Aber auch in Spanien wird um die Gerechtigkeit gedealt. Hierzu vereinbaren wir persönliche Termine bei dem zuständigen Staatsanwalt um mit ihm zu einer günstigen Lösung zu kommen. Sollte ein solcher Deal gelingen, findet die Hauptverhandlung zwar meistens statt, aber sie verläuft dann wie vereinbart. In einzelnen Fällen findet die Hauptverhandlung nicht mehr statt, da der Mandant ein abgesprochenes Geständnis abgegeben hat, welches zuvor ausgiebig ausgehandelt wurde. Warum wird in Spanien so kompliziert und wenig transparent verhandelt? Keiner weiss es so genau, aber es muss an der Stellung der Straforgane hängen, die historisch gesehen, immer viel Macht und Autorität besaßen. Spanien ist heut zu Tage ein Rechtsstaat, aber ein anderen als man von zu Hause in Deutschland kennt. Die Strafen sind drakonischer und das verfahren ist viel formaler als in Deutschland. Fehler in den Ermittlungen können schnell zu einem Freispruch oder zu einem sehr günstigen Urteil führen.
Wir verteidigen Sie insbesondere bei Drogendelikten. Hier können wir auf eine reiche und erfolgreiche Gerichtserfahrung zurückblicken.
Als deutsch spanische Anwaltskanzlei vertreten wir Sie vor spanischen Gerichten in Kündigungsschutzprozessen gegen Arbeitnehmer und beraten Sie bei der geplanten personellen Neustrukturierung Ihres Betriebs. Gerne überprüfen wir auch für Sie die von Ihnen verwendeten Arbeitsverträge. Im spanischen Arbeitsrecht beraten und vertreten wir Sie bei despidos ( Kündigungen ) und contratos laborales ( Arbeitsverträgen ) sowie im Bereich Personalvertretung Spanien, insbesondere die Themen, Delegados de Empresa und Comite de Empresa ( Betriebsrat ). Die Anwaltssozietät Castillo I González & Kollegen hat sich im Rahmen des Arbeitsrechts die Arbeitgebervertretung auf die Fahne geschrieben. Im spanischen Arbeitsrecht beraten und vertreten wir Sie bei despidos ( Kündigungen) und contratos laborales ( Arbeitsverträgen ) sowie im Bereich Personalvertretung Spanien, insbesondere die Themen, Delegados de Empresa und Comite de Empresa ( Betriebsrat ). Daneben vertreten wir Arbeitnehmer bei Kündigungsschutzklagen gegen Ihren spanischen Arbeitgeber, bereiten die für die Güteverhandlung (papeleta de conciliación) vor und gehen mit Ihnen zum Gütetermin. Sollte dieser nicht erfolgreich sein, vertreten wir Sie anschließend vor dem zuständigen spanischen Arbeitsgericht (Juzgado de lo Social), denn unsere Anwälte sind vor allen spanischen Arbeitsgerichten zugelassen. Zögern Sie nicht und rufen Sie uns an bei Rechtsfragen zum spanischen Arbeitsrecht.
Als Deutsch spanische Kanzlei und deutsch spanischer Rechtsanwalt beraten Sie im spanischen Wirtschaftsrecht, bei Investitionen, Projekten, Firmengründungen, Fusionen, Umsiedlungen in Deutschland und Spanien. Insbesondere die Gründung von spanischen GmbH s ( S.L.) oder spanischen Aktiengesellschaften ( S.A. ) ist eines unserer Schwerpunkte. Wir vertreten und beraten Sie bei Hauptversammlungen, Geschäftsführung o. Vorstandswahlen, sämtlichen gesellschaftlichen Beschlüssen. Ein besonderer Schwerpunkt der Kanzlei liegt deshalb in der Beratung und Betreuung von Untenehmen und Gesellschaften, die in Spanien Investitionen tätigen oder zu tätigen beabsichtigen. In der Kanzlei werden Verträge mit spanischem und internationalem Bezug erstellt, wie z.B. Handelsvertreterverträge, Vertragshändlerverträge, Joint Ventures und andere Arten von Kooperationsverträgen zwischen Unternehmen - von Werkverträgen über Lizenzverträge bis hin zum Franchising. Die Kanzlei berät und unterstützt ihre Mandanten in Fragen der Verhandlung, Durchführung, Auslegung und Beendigung von Verträgen. Von Deutschland aus gründet die Kanzlei spanische Gesellschaften. Weitere Handlungen wie Namens- oder Sitzänderung, Umwandlung, Spaltung, Auflösung und Abwicklung von Gesellschaften werden ebenfalls von Deutschland aus veranlasst. In der Kanzlei werden spanische GmbHs und Aktiengesellschaften in ihrem Rechtsalltag betreut und beraten. Die Beratung umfasst Strategie, Planung und Vorbereitung von Gesellschafterversammlungen und Vorstandssitzungen sowie Haftungsfragen und Kapitalstrukturierungen. Durch unseren Zugang zu sämtlichen spanischen Handelsregistern kann die Kanzlei für Sie zuverlässige Informationen über die finanziellen Verhältnisse von in Spanien eingetragenen Gesellschaften oder deren Geschäftsführern ermitteln. Bei Bedarf sorgt die Kanzlei dafür, dass Steuererklärungen, Anmeldungen und sonstige Dokumente im Namen der Unternehmer bei den zuständigen Behörden fristgerecht eingereicht werden. Da sämtliche Geschäftshandlungen steuerliche Konsequenzen nach sich ziehen, bietet die Kanzlei neben der handelsrechtlichen Leistung auch eine fundierte steuerliche Beratung an.
Daneben beraten wir deutsche Firmen in Spanien im Bereich des Verbraucher- und Arbeitsschutzes, bei Inspektionen des Verbraucherschutzes und Arbeitsschutzes. Hat Ihr Unternehmen eine Verbraucherschutzinspektion erlitten und diese hat zum Beispiel die Etiketten Ihrer Warenauszeichnungen bemängelt, weil Angaben fehlten, sind Sie bei uns richtig. Unsere Kanzlei hat namhafte deutsche Unternehmen in diesem Bereich beraten und rechtlich begleitet. Im Einzelfall mussten entsprechende Gerichtsprozess erfolgreich geführt werden.
Aufgrund der Zulassung unserer Abogados ( spanischer Rechtsanwälte ) in Spanien können wir vor allen spanischen Gerichten auftreten und die Interessen unserer Mandanten vertreten. In unserer Kanzlei bereiten wir für Sie Forderungen und Klagen vor und machen so Ihre Ansprüche gegen in Spanien ansässige Personen und Firmen gerichtlich und außergerichtlich geltend. Der Schwerpunkt der Kanzlei liegt im Bereich der Wirtschaftsklagen, insbesondere auf dem Gebiet des spanischen Wirtschaftsrecht, Kaufrecht, Handelsrecht und der Hypothekenvollstreckung sowie der Durchsetzung von Vermögensansprüchen im Allgemeinen. Wir haben in den letzten Jahren erfolgreich vor allen Instanzen Prozess und Klageverfahren geführt. Selbst vor dem Tribunal Supremo, dem höchsten spanischen Gericht sind wir bereits mehrfach aufgetreten. Sie haben zum Beispiel die erste Instanz verloren oder sind mit dem Ergebnis nicht zufrieden, dann holen Sie sich bei uns eine zweite Meinung ein und wenn es sein muss begleiten und vertreten wir Sie im Berufungsverfahren vor dem nächsthöheren Gericht. Wir lassen Sie nicht allein! Ihre Rechtsfragen in Spanien sind bei uns gut aufgehoben.
Zu einem weiteren Schwerpunkt unserer Kanzleitätigkeit zählt das deutsch spanische Markenrecht, das deutsch spanische Urheberrecht, also das geistige Eigentum allgemein sowie der gewerbliche Rechtsschutz, wobei das Wettbewerbsrecht einen besonderen Schwerpunkt bildet. Die Marke ist für fast alle Unternehmen ein wesentlicher Bestandteil Ihres Erfolges. Eine gut positionierte Marke führt im Wettbewerb zu Vorteilen gegenüber anderen Mitbewerben. Daher beraten wir deutsche Unternehmen bei Ihrer Markenstrategie in Spanien, als auch spanische Unternehmen bei Ihrer Markenstrategie in Deutschland. Als oberstes Gebot gilt der Schutz der Marke. Dieser Schutz fängt bereits bei der richtigen Anmeldung und Eintragung der Marke an. Im weiteren Verlauf konzentrieren wir uns sodann auf den Markenschutz, d.h. Wir stehen Ihnen als kompetenter Partner in Spanien und Deutschland bei der Verfolgung von Markenverletzungen zur Verfügung. Im Bereich des Urheberrechts schützen wir Ihre schöpferische Persönlichkeit und garantieren durch unser Tätigwerden die wirtschaftliche Verwertung Ihrer Urheberrechte in Spanien und Deutschland. Der gewerbliche Rechtsschutz dient dem Schutz von Immaterialgütern, dem sog. Geistigen Eigentums. Es umfasst die zuvor bereits genannten Bereiche des Marken- und Urheberrechts, geht als Oberbegriff aber darüber hinaus und umfasst ebenso die Bereiche des Schutzes von Kennzeichen als auch dem Schutz von Namen und dem Schutz vor Rufausbeutung. Hier werden vor allem gewerbliche, ästhetische Besonderheiten wie das Design und die Geschmacksmuster oder technische Besonderheiten wie das Patent geschützt. Wir vertreten und verteidigen Ihr Unternehmen in ganz Spanien bei Verletzungen Ihres geistigen Eigentums und zwar vor allen spanischen Gerichten. Wir sind auch in Deutschland für Sie vor Ort und vertreten und verteidigen Sie auch vor allen deutschen Gerichten, weil unsere Anwälte über die Doppelzulassung verfügen. Kommen wir abschließend zum Wettbewerbsrecht. Das Wettbewerbsrecht soll einen fairen Wettbewerb garantieren und dient dazu, die Marktteilnehmer zu regulieren. Als deutsch spanische Kanzlei gehen wir in Ihrem Auftrag gegen unfaires Verhalten anderer Marktteilnehmer und Konkurrenten vor und/oder wehren entsprechende Angriffe ab. Als deutsch spanische Kanzlei schützen wir Ihr geistiges Eigentum und betreuen Sie vor allem in Rechtsfragen zur Marke, Urheberrechten und zum Wettbewerbsrecht.
Oftmals sucht ein deutscher oder spanischer Mandant mit einem Rechtsproblem in Spanien oder Deutschland vergeblich nach einem deutsch spanischen Anwalt, der seine Interessen und Anliegen gleichwertig sowohl auf dem Gebiet des deutschen wie auch des spanischen Rechts kompetent und zuverlässig in seiner Muttersprache und in Kenntnis beider Rechtsordnungen vertreten kann. Anwälte, die die Brücke zwischen Spanien und Deutschland schlagen. Von Anfang an haben wir als deutsch spanische Kanzlei unseren Schwerpunkt auf das Gebiet des deutsch spanischen Rechtsverkehrs gelegt, wobei besonderer Wert auf eine für den Mandanten individuell zugeschnittene Rechtsberatung und Vertretung gelegt wurde. Denn bei uns steht der Mandant immer im Mittelpunkt. Durch unser Fachwissen & unserer Erfahrung wird eine bestmögliche Geltung verschafft. Wir erweitern in nächster Zukunft unseren Tätigkeitsbereich auf das Territorium der Russischen Föderation um Sie auch in anderen Angelegenheiten zu vertreten. Wir schlagen somit die Brücke zwischen den unterschiedlichen Rechtsordnungen Spaniens, Deutschlands und in Zukunft auch Russlands und beraten aus einem Guss im deutschen und spanischen Recht. Wir bieten Ihnen eine umfassende Rechtsberatung auf dem gesamten Gebiet des deutschen und spanischen Rechts an; insbesondere beraten und vertreten wir Sie im spanischen und deutschen Erbrecht, spanischen Immobilienrecht, beim Kauf / Verkauf von spanischen Immobilien, Wohnungen, Fincas, Grundstücken, im spanischen Steuerrecht, spanischen Familienrecht, Scheidungen in Spanien und Deutschland, im Reiserecht, bei Gepäckverlust in Spanien, bei Verkehrsverstößen und Unfällen in Spanien, im spanischen Internetrecht sowie bei den Themen Auswanderung, Einbürgerung und doppelte Staatsbürgerschaft. Auch im Arbeitsrecht, insbesondere bei Kündigung, Prüfung von Arbeitsvertrag, Gründung Betriebsrat ( Betriebsratsgründung ) sowie im spanischen und deutschen Strafrecht können Sie mit kompetenter Hilfe rechnen. Ein weiterer Hauptschwerpunkt unserer Kanzlei sind das deutsche und spanische Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht und Handelsrecht, Patentrecht, Markenrecht sowie Verbraucherschutzrecht. Fragen Sie einfach uns.
Unsere Flexibilität erlaubt es uns, Sie an verschiedenen Standorten Spaniens zu beraten und Ihre Interessen wahrzunehmen. Insbesondere in den folgenden Regionen und Städten Spaniens sind wir für Sie tätig: Malaga, Marbella, Costa del Sol, Andalusien, Mallorca, Ibiza, Formentera, Balearische Inseln, Madrid, Alicante, Costa Blanca, Kanarische Inseln sowie in Barcelona und Katalonien. Der Einsatz in anderen Regionen Spaniens ist jederzeit möglich.
Wir betreiben die Zwangsvollstreckung aus deutschen Titeln gegen spanische Schuldner. Wir verteidigen Sie bei Anklagen in Spanien vor spanischen Strafgerichten. Ihre Anwaltssozietät Castillo, González & Kollegen: Ihr deutscher Anwalt in Spanien! Mit uns haben Sie eine Kanzlei gefunden, die sich seit Jahren auf das spanische Recht spezialisiert hat.
Wir betreuen Mandanten aus Deutschland, Österreich, Schweiz, Niederlande, Großbritannien, Russland, Lateinamerika und Spanien.
- Immobilienkauf in Spanien
- Erbschaftsabwicklung in Spanien/Deutschland
- Firmangründung in Spanien / Deutschland
- Arbeitsrecht, Kündigung, Abfindung in Spanien
- Prozessführung in Spanien (Klage, Klageverteidigung)
- Zwangsvollstreckungen in Spanien, Forderungsinkasso in Spanien
- Mietrecht, Mietvertrag, Time-Sharing in Spanien
- Spanisches Familienrecht, Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht
- Spanisches Strafrecht, Strafverteidigung
- Spanisches Gesellschaftsrecht, S.L., S.A., SLNE,
- Spanisches Steuerrecht, Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer
- Spanisches Verbraucherschutzrecht und vieles mehr . . .
Wir richten uns bei der Beratung und Vertretung nach Qualität und Kompetenz. Qualifizierte und kompetente Beratung sowie Vertretung im spanischen und deutschen Recht heißt für uns, dass wir als deutsch spanische Rechtsanwälte und spanisch deutsche Abogados Ihr Anliegen stets mit der erforderlichen Hartnäckigkeit und dem notwendigen Fachwissen vertreten.
Oftmals sucht ein Mandant mit einem rechtlichen Anliegen in Spanien vergeblich nach einem Anwalt, der seine Interessen und Anliegen qualitativ gleichwertig sowohl auf dem Gebiet des deutschen wie auch des spanischen Rechts kompetent und zuverlässig in seiner Muttersprache und in Kenntnis beider Rechtsordnungen vertreten kann. Anwälte, die die Brücke zwischen Spanien und Deutschland schlagen. Von Anfang an haben wir als deutsch spanische Kanzlei unseren Schwerpunkt auf das Gebiet des deutsch spanischen Rechtsverkehrs gelegt, wobei besonderer Wert auf eine für den Mandanten individuell zugeschnittene Rechtsberatung und Vertretung gelegt wurde. Bei uns steht der Mandant im Mittelpunkt. Seinem Anliegen soll durch Fachwissen und Erfahrung bestmöglich Geltung verschafft werden.
Wir sind in der Lage sowohl vor sämtlichen deutschen als auch vor sämtlichen spanischen Gerichten aufzutreten, da die Mitglieder der Kanzlei als Rechtsanwalt bzw. Abogado sowohl in Deutschland als auch in Spanien zugelassen sind. Wir verfüen über die Doppelzulassung.
Wir bieten Ihnen eine umfassende Rechtsberatung auf dem gesamten Gebiet des deutschen und spanischen Rechts an; insbesondere beraten und vertreten wir Sie im spanischen und deutschen Erbrecht, spanischen Immobilienrecht, beim Kauf, Verkauf von spanischen Immobilien, Grundstücken, Wohnungen und Fincas, im spanischen Steuerrecht, insbesondere ermitteln wir die zu zahlenden Erbschafts- und Schenkungssteuern, im spanischen Familienrecht, Scheidungen in Spanien und Deutschland, im Reiserecht, bei Gepäckverlust in Spanien, bei Verkehrsverstößen und Unfällen in Spanien, im spanischen Internetrecht, im spanischen Arbeitsrecht, bei Kündigung und Abfindung, im spanischen Verbraucherschutzrecht sowie bei Auswanderung, Einbürgerung und doppelte Staatsbürgerschaft. Auch im Arbeitsrecht, insbesondere bei Kündigung, Prüfung von Arbeitsvertrag, Gründung von Betriebsrat (Betriebsratsgründung) sowie im spanischen und Deutschen Strafrecht können Sie mit kompetenter Hilfe rechnen. Ein weiterer Hauptschwerpunkt unserer Kanzlei sind das deutsche und spanische Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht und Handelsrecht, Patentrecht, Markenrecht sowie Verbraucherschutzrecht. Hier beraten wir Sie insbesondere bei der Gründung von spanischen Gesellschafen (spanische GmbH, SL, spanische Aktiengesellschaft, SA), bei Registrierungen von Marken, Verteidigung bei Verbraucherinspektionen sowie bei Franchise. Unsere Flexibilität erlaubt es uns, Sie an verschiedenen Standorten Spanien zu Beraten und Ihre Interessen wahrzunehmen. Insbesondere in den folgenden Regionen und Städten Spaniens sind wir für Sie tätig: Málaga, Marbella, Torrox, Nerja, Costa del Sol, Andalusien, Mallorca, Palma de Mallorca, Ibiza, Balearen, Madrid, Alicante, Calpe, Benidorm, Denia, Moraira, Costa Blanca, Teneriffa, Kanaren, Valencia sowie in Barcelona und Katalonien. Der Einsatz in anderen Regionen Spanien ist jederzeit möglich.
Wir vertreten Privatpersonen, Unternehmer, mittelständische Unternehmen und große Filialunternehmen aus Deutschland, Spanien, Österreich, Niederlande, Schweiz, Russland, Großbritannien und aus Lateinamerika. Für unsere Mandanten stehen wir in aller Regel nicht nur als einmalige Interessenvertreter, sondern als langjährige Rechtsberater in nahezu allen Rechtsfragen zur Verfügung. Zögern Sie nicht und rufen Sie uns an. Als deutsch spanische Rechtsanwälte und Abogados haben Sie in uns den richtigen Ansprechpartner gefunden.