Die Anwaltssozietät Castillo - González & Kollegen ist eine moderne, aber erfahrene Anwaltsozietät, die sich auf die Beratung und Vertretung von deutschen und spanischen Privatpersonen sowie mittelständischen Unternehmen, insbesondere in den Rechtsgebieten deutsch--spanisches Recht, Erbrecht, Mietrecht, Familienrecht, Erbschaftssteuerrecht, Transportrecht, Wirtschafts- und Handelsrecht spezialisiert hat. In diesen Fachgebieten verfügen wir nicht nur über die erforderliche Kompetenz, die durch unsere sich ständig weiter fortbildenden Rechtsanwälte & Abogados garantiert wird, sondern auch über die erforderliche Sensibilität. Rechtsberatungen erfolgen stets dreisprachig in den Sprachen Deutsch, Spanisch & Englisch. Neben unseren Rechtsanwälten beschäftigen wir weitere qualifizierte und hervorragend ausgebildete juristische und nicht juristische Mitarbeiter, die jederzeit bemüht sind, Ihnen das Mandatsverhältnis so angenehm und transparent wie möglich zu gestalten. Wir sind der Überzeugung, dass unsere Mandanten nur dann rundum zufrieden sein können, wenn wir Ihr Anliegen mit der erforderlichen Hartnäckigkeit und dem notwendigen Fachwissen vertreten. Fachwissen bedeutet, dass Mandanteninteressen zweisprachig und mit Kenntnis der deutschen und spanischen Rechtsordnung vertreten werden. Hierzu gehört es auch,unsere Mandanten umfassend über die Erfolgsaussichten und Risiken eines prozessualen Vorgehens hinzuweisen. Selbstverständlich sind wir stets bemüht, hierbei den sichersten und gleichzeitig kostengünstigsten Weg für unsere Mandanten zu beschreiten.
Außergerichtliche Konfliktbeilegung ist hierbei in den meisten Fällen das Mittel der Wahl. Im Rahmen von Beratungsmandaten haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, Risiken für unsere Mandanten - etwa bei der Vorbereitung von Verträgen, Nachlässen, Steuerberechnungen oder der Gestaltung Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) - anhand der aktuellen Rechtsprechung zu minimieren und gleichwohl die für Sie vorteilhaftesten Regelungen zu treffen. Auch wenn wir aufgrund unserer Mitarbeiter über fachliche Kompetenz verfügen, gehört es unserer Meinung nach auch zu einer guten Anwaltssozietät, einzugestehen, falls wir Sie nicht umfassend beraten können. In diesen Fällen sind wir uns nicht zu schade, Sie an kompetente Kollegen zu verweisen oder deren Rat einzuholen. Eine Vielzahl von internationalen kompetenten Kollegen haben wir aufgrund unserer langjährigen Erfahrung bereits als Kooperationspartner gewinnen können. Genannt seien hier Kooperationen mit Anwälten, Steuerberatern, Übersetzern, Sachverständigen in Palma de Mallorca, Malaga, Alicante, Barcelona, Madrid und Portugal sowie weiteren Ländern.
Ist der Überzeugung, dass unsere Mandanten nur dann rundum zufrieden sein können, wenn wir Ihr Anliegen mit der erforderlichen Hartnäckigkeit und dem notwendigen Fachwissen vertreten. Fachwissen bedeutet, dass Mandanteninteressen zweisprachig und mit Kenntnis der deutschen und spanischen Rechtsordnung vertreten werden. Hierzu gehört es auch, unsere Mandanten umfassend über die Erfolgsaussichten und Risiken eines prozessualen Vorgehens hinzuweisen. Selbstverständlich sind wir stets bemüht, hierbei den sichersten und gleichzeitig kostengünstigsten Weg für unsere Mandanten zu beschreiten. Außergerichtliche Konfliktbeilegung ist hierbei in den meisten Fällen das Mittel der Wahl. Im Rahmen von Beratungsmandaten haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, Risiken für unsere Mandanten - etwa bei der Vorbereitung von Verträgen, Nachlässen, Steuerberechnungen oder der Gestaltung Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) - anhand der aktuellen Rechtsprechung zu minimieren und gleichwohl die für Sie vorteilhaftesten Regelungen zu treffen. Auch wenn wir aufgrund unserer Mitarbeiter über fachliche Kompetenz verfügen, gehört es unserer Meinung nach auch zu einer guten Anwaltssozietät, einzugestehen, falls wir Sie nicht umfassend beraten können. In diesen Fällen sind wir uns nicht zu schade, Sie an kompetente Kollegen zu verweisen oder deren Rat einzuholen. Eine Vielzahl von internationalen kompetenten Kollegen haben wir aufgrund unserer langjährigen Erfahrung bereits als Kooperationspartner gewinnen können. Genannt seien hier Kooperationen mit Anwälten, Steuerberatern, Übersetzern, Sachverständigen in Palma de Mallorca, Malaga, Alicante, Barcelona, Madrid und Portugal sowie weiteren Ländern. Spanien ist und bleibt das Urlaubsland Nr. 1 der Deutschen. Viele sprechen sogar vom 17. Bundesland Mallorca. Mit rund 55 Millionen Touristen jährlich ist Spanien das zweitbeliebteste Urlaubsland weltweit. Viele möchten nicht nur Urlaub machen, sondern sich auch den Traum einer eigenen Immobilie in Spanien erfüllen. Nach neusten Erkenntnissen besitzen bereits ca. 500.000 Deutsche eine Immobilie in Spanien. Tendenz weiter steigend. Als Anwaltssozietät begleiten wir Sie in allen Belangen des deutsch-spanischen Rechts. Die wirtschaftlichen und persönlichen Beziehungen zwischen den Menschen beider Länder werden immer enger und vielschichtiger. Dies hat zur Folge, dass rechtliche Sachverhalte zwischen dem deutschen und spanischen Recht weiter zunehmen.
Beispiele sind hier Unternehmungen von deutschen Firmen in Spanien, bzw. spanischen Firmen in Deutschland. Kauf und Verkauf von Feriendomizilen von Deutschen in Spanien, Arbeitsaufnahme von deutschen Arbeitnehmern in Spanien, Zwangsvollstreckungen von Kindesunterhalt in Spanien bzw. Deutschland, Rückwanderung von spanischen Einwanderern von Deutschland nach Spanien, Existenzgründungen in Spanien, Geltendmachung von Reisemängeln im Urlaubsland Spanien, Nachlassabwicklungen von (gemischt) deutschen und spansichen Vermögen, Strafverfahren in Spanien usw.
Dies hat zur Folge, dass heutige Mandanten im Bereich des deutsch-spanischen Rechts Rechts- und Steuerberater benötigen, die sich sowohl im spanischen wie auch deutschen Recht auskennen und Ihre Interessen sowohl in Spanien als auch in Deutschland verteten können. Die Anwaltssozietät Castillo - Gonzälez & Kollegen kann hierbei auf seine Rechtsanwälte und Abogados zurückgreifen, die sowohl Kenntnisse des deutschen wie auch spanischen Rechts vorweisen können. Diese Kenntnisse sind erlangt worden durch Studium der Rechtswissenschaften an deutschen und spanischen Universitäten, durch frühere Tätigkeiten bei deutsch-spanischen Rechtsanwaltskanzleien sowie diverse Fortbildungen. Sämtliche Mitglieder der Anwaltssozietät Castillo I Gonzälez & Kollegen beherrschen mehrere Sprachen in Wort und Schrift und können daher sowohl in der deutschen wie auch spanischen, englischen und portugiesischen Sprache beraten. Als Anwaltssozietät können wir die rechtlichen Interessen unserer Mandanten sowohl in Spanien wie auch in Deutschland vor sämtlichen Gerichten, Behörden oder sonstigen staatlichen Stellen vertreten, da die Anwälte sowohl in Spanien wie auch in Deutschland zugelassen sind. Spezielles Augenmerk verdient das Immobilienrecht, insbesondere bei der Abwicklung und dem Kauf von spanischen Immobilien, wie auch der steuerrechtlichen Behandlung. In deutschen-spanischen erbrechtlichen Angelegenheiten begleiten wir unsere Mandanten von der Erstberatung, über die Nachlassabwicklung bis zur steuerlichen Beratung umfangreich und zweisprachig. Im Bereich des Handels- und Wirtschaftsrechts beraten wir unsere Mandanten im Bereich der Firmengründung und -verlegung in und nach Spanien, bei dem Erwerb oder Verkauf von spanischen Firmen, wie auch bei der steuerrechtlichen Abwicklung. Hierbei arbeiten wir eng mit spanischen Steuerberatern zusammen. Daneben beraten wir Spanier in Deutschland in allen Belangen des deutschen und spanischen Rechts in ihrer Muttersprache und vertreten ihre Interessen vor sämtlichen spanischen und deutschen Behörden. Jede deutsch spanische Kanzlei ist nur so gut wie die zu Ihr gehörenden Rechtsanwälte und Abogados. Und häufig wird der Gang zum Rechtsanwalt gerade deshalb als unangenehm empfunden, weil man nicht weiß, wer sich hinter dem Messingschild an der Tür eigentlich verbirgt.
Wir vertreten Sie auch mit Ihren Anliegen und Interessen in anderen europäischen Ländern. Durch unsere Qualifizierte & kompetente Beratung sowie Vertretung im spanischen und deutschen Recht heißt für uns, dass wir als deutsche Rechtsanwälte und spanische Abogados Ihr Anliegen auch in Alicante vertreten. Und zwar stets mit der erforderlichen Hartnäckigkeit und dem notwendigen Fachwissen und Kompetenz. Kontaktieren Sie uns einfach und schildern Sie uns einfach Ihr Anliegen oder Interessen.