Abogada (spanische Anwältin). Gründungssozius & Spanische Staatsbürgerin. In Spanien geboren und aufgewachsen. 2000 bis 2006 Studium der Rechtswissenschaften an den Universiäten Cáceres, Spanien, Passau, Deutschland und Salamanca, Spanien. Von September 2006 bis Oktober 2007 Tätigkeit als Praktikantin und ab Juni 2007 als Abogada bei einer deutsch-spanischen Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Deutschland und Palma de Mallorca. Seit Juni 2007 Zulassung als Abogada in Madrid. Seit Februar 2008 Mitglied der Rechtsanwaltskammer Oldenburg.
Geboren in: Cáceres, Spanien
Sprachen: Deutsch, Spanisch, Englisch
Ausbildung: Uni Cáceres, Uni Passau, Uni Salamanca
Zugelassen in: RAK Düsseldorf, Colegio de Abogados Madrid
Mein Name ist Raquel González Mateos und ich bin Spanierin. Meine Wurzel liegen in Cáceres, Extremadura. Ich bin in Spanien geboren und aufgewachsen. Nach erfolgreichem Studium in Cáceres, Passau und Salamanca und Zulassung als Abogada in Madrid arbeitete ich zunächst in einer deutsch-spanischen Anwaltskanzlei in Düsseldorf / Palma de Mallorca. Seit 2008 eigene Kanzlei. Der Schwerpunkt meiner Tätigkeit als spanische Anwältin (Abogada) ist das spanische Recht, insbesondere die Prozessführung in Spanien auf dem Gebiet des spanischen Zivilrecht, spanischen Arbeitsrecht, spanischen Strafrecht, spanischen Familienrecht, spanischen Mietrecht. Zu den Aufgaben einer spanischen Abogada in einer deutsch spanischen Kanzlei gehört die Betreuung von spanischen sowie deutschen Mandanten. Ich bin Gründerin und Sozius der Anwaltssozietät Castillo I González & Kollegen, die aus deutschen und spanischen Anwälten besteht. Diese sind sowohl in Spanien wie auch in Deutschland vor sämtlichen Gerichten zugelassen und können daher die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten in beiden Ländern vertreten. Die Kanzlei leistet Ihre Rechtsberatung insbesondere auf den Gebieten des Internationalen Privatrechts, des Familien- und Erbrechts, des Transport- und Speditionsrechts, des Reise- und Tourismusrechts sowie des Handels- und Wirtschaftsrechts. Wir sind Mitglieder in mehreren internationalen Vereinigungen. Spezielles Augenmerk verdient das Immobilienrecht, insbesondere bei der Abwicklung und dem Kauf von spanischen Immobilien, wie auch der steuerrechtlichen Behandlung. In deutschen-spanischen erbrechtlichen Angelegenheiten begleiten wir unsere Mandanten von der Erstberatung, über die Nachlassabwicklung bis zur steuerlichen Beratung umfangreich und zweisprachig. Im Bereich des Handels- und Wirtschaftsrechts beraten wir unsere Mandanten im Bereich der Firmengründung und -verlegung in Spanien, bei dem Erwerb oder Verkauf von spanischen Firmen, wie auch bei der steuerrechtlichen Abwicklung. Hierbei arbeiten wir eng mit spanischen Steuerberatern zusammen. Insbesondere bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen vor spanischen Gerichten stehe ich Ihnen als Abogada zur Verfügung. Hierbei führe ich aus Deutschland heraus sämtliche Prozesse und Strafverteidigungen in Spanien.