Gründungssozius. Spanischer Staatsbürger. In Deutschland geboren und zweisprachig aufgewachsen. 1997 Abitur in Olpe, Deutschland. 1997 bis 1999 Studium der Rechtswissenschaften in Marburg. 1999 bis 2004 Studium der Rechtswissenschaften in Münster. 2004 erstes juristisches Staatsexamen in Hamm, Vorbereitungsdienst im OLG-Bezirk Hamm, 2007 zweites juristisches Staatsexamen in Düsseldorf. Dezember 2007 bis November 2008 Tätigkeit als Referendar und später als Rechtsassessor in einer deutsch-spanischen Anwaltskanzlei mit Sitz in Deutschland und Palma de Mallorca (Spanien). Juni / Juli 2009 Curso para Abogados Comunitarios an der Universität CEU San Pablo Madrid.
Ausbildung : Uni Marburg, Uni Münster, Uni Valencia, Uni CEU San Pablo Madrid
Geboren in : Olpe, Deutschland , Sprachen : Deutsch, Spanisch, Englisch
Zugelassen in : RAK Düsseldorf, Colegio de Abogados de Malaga
Mein Name ist Miguel Castillo Muñoz und ich bin Spanier, besser gesagt aus Andalusien. Meine Wurzel liegen in Granada bzw. Almeria. Ich bin in Deutschland geboren und aufgewachsen und daher zweisprachig. Nach erfolgreichem Studium in Marburg und Münster und Referendariat in Münster arbeitete ich zunächst in einer deutsch-spanischen Anwaltskanzlei in Düsseldorf / Palma de Mallorca. Seit 2008 eigene Kanzlei, Juni / Juli 2009 erfolgreiche Absolvierung des Abogado-Kurses (spanisches Recht) an der Universität CEU San Pablo in Madrid. Der Schwerpunkt meiner Tätigkeit als spanischer Rechtsanwalt ist das deutsch-spanische Recht auf dem Gebiet des deutsch-spanischen Rechtsverkehrs. Zu den Aufgaben eines deutsch spanischen Anwaltes gehört die Betreuung von spanischen sowie deutschen Mandanten. Ich bin Gründer und Sozius der Anwaltssozietät Castillo I González & Kollegen, die aus deutschen und spanischen Anwälten besteht. Diese sind sowohl in Spanien wie auch in Deutschland vor sämtlichen Gerichten zugelassen und können daher die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten in beiden Ländern vertreten. Die Kanzlei leistet Ihre Rechtsberatung insbesondere auf den Gebieten des Internationalen Privatrechts, des Familien- und Erbrechts, des Transport- und Speditionsrechts, des Reise- und Tourismusrechts sowie des Handels- und Wirtschaftsrechts. Wir sind Mitglieder in mehreren internationalen Vereinigungen. Spezielles Augenmerk verdient das Immobilienrecht, insbesondere bei der Abwicklung und dem Kauf von spanischen Immobilien, wie auch der steuerrechtlichen Behandlung. In deutschen-spanischen erbrechtlichen Angelegenheiten begleiten wir unsere Mandanten von der Erstberatung, über die Nachlassabwicklung bis zur steuerlichen Beratung umfangreich und zweisprachig. Im Bereich des Handels- und Wirtschaftsrechts beraten wir unsere Mandanten im Bereich der Firmengründung und -verlegung in Spanien, bei dem Erwerb oder Verkauf von spanischen Firmen, wie auch bei der steuerrechtlichen Abwicklung. Hierbei arbeiten wir eng mit spanischen Steuerberatern zusammen.
Im Bereich des Transport- und Speditionsrechts, gleich ob Land-, Luft-, Seetransporte oder auch kombinierte Verkehre, ebenso in Fragen betreffend Lagerhaltung und -bewirtschaftung, national wie grenzüberschreitend, stehen wir Ihnen als Ansprechpartner zur Verfügung. Auch bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen wegen Transportschäden, zum Beispiel durch Beschädigung, Verlust oder Teilverlust, unterstützen wir Sie ebenso wie in sonstigen, mit dem Logistikrecht zusammenhängenden Fragen, wie etwa dem Zoll- oder Außensteuerrecht.
Im Bereich des Reise- und Tourismusrecht unterstützen wir sie bei der Geltendmachung von Ansprüchen gegen Reiseveranstalter wegen Reisemängeln und zwar national wie auch international. Im Übrigen stehen uns ein weit gefächertes Team an Kooperationspartner in Deutschland, Spanien, Polen und Portugal zur Verfügung, wie z.B. gerichtlich zugelassenen Sachverständige und Gutachter, Ingenieuren und Übersetzern.