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    ABOGADOS FÜR DEUTSCH - SPANISCHES RECHT.
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Ihre Strafverteidigung ist unser Anliegen.

Anwaltskanzlei für spanisches Strafrecht

Wir die Anwaltssozietät verteidigen Sie im spanischen & deutschen Strafrecht. Durch unsere jahrelangen Erfahrungen können wir Ihnen mit Fachwissen zur Seite stehen. Wir verteidigen Sie sowohl bei Anklagen als auch bei Ermittlungsverfahren in Spanien und Deutschland. Hierbei können wir unseren Mandanten ein hohes Maß an anwaltlicher Unterstützung bieten, da wir sowohl das spanische als auch das deutsche Strafrecht zu unseren Schwerpunkten zählen dürfen. Bei Fragen oder Problemen in einer Strafsache in Deutschland oder im Ausland können Sie uns kontaktieren. Wir sind nicht nur in Deutschland und in Spanien tätig sondern in ganz Europa. Insbesondere sollten Sie uns kontaktieren, wenn gegen Sie ein Ermittlungsverfahren in Spanien eröffnet oder ein Gerichtstermin angesetzt worden ist, sie also einen Strafverteidiger benötigen weil gegen Sie z.B. im Schnellverfahren ein Verhandlungstermin, also Gerichtstermin anberaumt worden ist, oder Sie in Untersuchungshaft sitzen, weil Sie zum Beispiel einen Verkehrsunfall verursacht haben bzw. mit Alkohol am Steuer gefahren sind oder wegen Drogenbesitzes oder wegen eines sonstigen Deliktes, wie Körperverletzung, Betrug, Diebstahl, Raub etc. vernommen worden sind bzw. vernommen werden sollen.


Sie sollten uns aber auch dann kontaktieren, wenn Sie Opfer einer Straftat in Spanien geworden sind. In Spanien ist das Strafprozessrecht anders als in Deutschland. Neben der Anzeige (Denuncia) können Sie in Spanien eine Strafklage (Querella) einreichen und damit die Strafverfolgung bewirken. In dieser Querella können zudem zivilrechtliche Schadens- und Schmerzensgeldansprüche geltend machen. Ferner werden die Schadens- und Schmerzensgeldansprüche üblicherweise im Strafverfahren mit verhandelt. Sollte es zu einem Strafverfahren kommen, ist es wichtig auf einen kündigen und verhandlungssicheren Strafverteidiger in Spanien zu setzen, der mit Erfahrung und viel Verhandlungsgeschick bei der spanischen Staatsanwaltschaft und/oder beim Ermittlungsgericht versucht, zu Ihren Gunsten einen Deal mit der Staatsanwaltschaft oder dem Ermittlungsgericht zu schließen. Oftmals ist ein deutscher Mandant von der Prozessrealität in Spanien überrascht. Nicht selten, werden in Spanien vor dem eigentlichen Gerichtssaal Deals mit der Staatsanwaltschaft geschlossen. Hier sollten Sie auch einen gut vernetzten Anwalt setzen, der Ihre Interessen optimal vertreten und Sie bestmöglich verteidigen kann. Auch die anschließende Strafe ist anders als in Deutschland. Oftmals wird im Anschluss durch das zuständige Strafbemessungsgericht die Freiheitsstrafe in Geldstrafe umgewandelt. In jedem Fall ist es für Sie als Mandant wichtig auf einen kundigen und erfahrenen Strafverteidiger zu setzen, der mit der Ausbildung und Qualität eines deutschen Rechtsanwalts arbeitet und gleichzeitig in Spanien beheimatet ist. Sie sitzen in Spanien in Auslieferungshaft aufgrund eines EU-Haftbefehls und sollen wegen einer Verurteilung bzw. Strafvollstreckung nach Deutschland ausgeliefert werden ? Wir verteidigen Sie hierbei sowohl im spanischen als auch im deutschen Strafrecht, vor spanischen und deutschen Gerichten, vor spanischen und deutschen Staatsanwaltschaften.

Nachfolgend wollen wir Ihnen einen ein paar Informationen zum spanischen Strafrecht mitteilen.


Informationen zum spanischen Strafrecht :

Spanien ist wie Deutschland ein anerkannter Rechtsstaat. In Spanien gelten im Strafrecht die gleichen Verfahrensgarantien, wie in Deutschland. Diese sind in der spanischen Verfassung garantiert. Doch der Teufel, steckt wie so oft im Detail. Eines dürfen wir nicht leugnen: In Spanien sind Sie nicht in Deutschland und damit für die spanischen Gerichte Ausländer mit all ihren Voruteilen, denn auch spanische Richter und Staatsanwälte sind nur Menschen. Erschwerend kommen überlasteten spanischen Strafgerichte hinzu, besonders im Sommer übersteigen an vielen Orten die täglichen Anzeigen sämtliche Personalkapazitäten. Persönlich haben wir Tage erlebt an denen wir mehrere Stunden im Polizeikommissariat warten mussten, bis wir die Diebstahlsanzeigen endlich zu Protokoll geben durften. Ferner spielen sprachliche und kulturelle Barrieren eine wichtige Rolle in der täglichen Verteidigungspraxis. Wenn Sie aber einen Strafverteidiger haben, der sich mit den kulturellen Gepflogenheiten vor Ort auskennt, sind Sie klar im Vorteil.


1. Verfahrensgarantien im spanischen Prozessrecht - die Festnahme :

Für den Fall dass Sie in Spanien verhaftet werden, sollten Sie folgendes wissen und kennen:

Eine Festnahme ist die Einschränkung der Bewegungsfreiheit einer Person für eine bestimmte Zeit. Artikel 17 Absatz 1 der spanischen Verfassung bestimmt, dass alle Personen das Recht auf Freiheit besitzen. Niemand darf in seiner Freiheit eingeschränkt werden, außer in den Fällen, die der Artikel 17 selbst oder ein Gesetz vorsieht. Ähnliches bestimmt Artikel 489 der spanischen Strafprozessordnung (Ley de Enjuiciamiento Criminal). Dieser besagt, dass kein Spanier und kein Ausländer festgenommen werden darf, außer in den Fällen und in der Art und Weise, die in den Gesetzen vorgesehen sind. Die vorläufige Festnahme darf nach Art. 17 Absatz 2 der spanischen Verfassung nicht länger andauern, als es für die Durchführung der Ermittlungen und zur Aufklärung des Sachverhalts unbedingt notwendig ist. Auf jeden Fall muss die festgenommene Person nach 72 Stunden freigelassen oder den Gerichtsbehörden überstellt werden. Ähnliches bestimmt Artikel Art. 520-1 spanische StPO. Bei Terrorismusdelikten ist die Verlängerung der Festnahme für weitere 48 Stunden zulässig, nachdem eine gerichtliche Bewilligung erfolgt ist (Art. 520 bis spanische StPO).


Artikel 17 Absatz 3 der Verfassung bestimmt, dass jede festgenommene Person unverzüglich und für sie verständlich (also im Einzelfall mit Übersetzer) über ihre Rechte und über die Gründe der Festnahme aufgeklärt werden muss und insbesondere darüber, dass sie nicht zur Aussage verpflichtet werden darf. Im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften haben die festgenommenen Personen das Recht auf anwaltlichen Rat und Hilfe, also das Recht sich von einem Rechtsanwalt beraten und verteidigen zu lassen und zwar bereits in den polizeilichen als auch in den gerichtlichen Feststellungen. So geregelt im Übrigen im Artikel 520 der spanischen Strafprozessordnung. Er bestimmt, dass eine festgenommene oder verhaftete Person über Ihre Rechte aufzuklären ist, und zwar insbesondere über die folgenden Rechte:

1.- Sie haben das Recht, die Aussage zu verweigern, keine oder einige der gestellten Fragen zu beantworten, und zu erklären, oder dass Sie nur vor dem Richter aussagen werden.
2.- Sie haben das Recht, nicht gegen sich selbst auszusagen und sich nicht für schuldig zu bekennen.
3.- Sie haben das Recht, einen Anwalt oder eine Anwältin zu benennen und seine bzw. Ihre Anwesenheit zu verlangen, damit er oder sie ihr bei den polizeilichen und gerchtlichen Aussagen beisteht und bei allen Feststellungen der Personalien, denen sie unterzogen wird, tätig wird. Wenn die festgenommene oder verhaftete Person keinen Anwalt oder keine Anwältin benennt, erfolgt die Bestellung kraft Amtes.
4.- Sie haben das Recht auf Zugang zu den Verfahrenselementen, die für die Anfechtung der Rechtmäßigkeit der Freiheitsentziehung oder des Freiheitsentzugs erforderlich sind.
5.- Das Recht, dass ein von ihr bestimmter Verwandter oder eine andere Person über die Festnahme und über den Ort des Gewahrsams zu jeder Zeit informiert wird. Ausländer haben das Recht, dass das Konsulat ihres Heimatlandes informiert wird.
6.- Sie haben das Recht, unverzüglich mit eine Person Ihrer Wahl telefonisch zu kommunizieren. Abgesehen von Ausnahmen wird diese Mitteilung vor einem Polizeibeamten oder in seinem Fall vor dem Richter oder Staatsanwalt ernannten Beamten gemacht.
7.- Sie haben das Recht, von den konsularischen Behörden Ihres Landes besucht zu werden, mit ihnen zu kommunizieren und zu korrespondieren per Post.
8.- Sie haben das Recht, kostenlose Hilfe eines Dolmetschers in Anspruch zu nehmen, wenn es um ausländische Personen geht, die die spanische Sprache nicht verstehen oder sprechen, oder von Personen die taub oder schwerhörig sind, sowie bei Sprachschwierigkeiten.
9.- Sie haben das Recht auf eine ärztliche Untersuchung durch den Gerichtsmediziner oder seinen gesetzlichen Vertreter.
10.- Sie haben das Recht auf ein kostenlose Rechtsbeistand zum Verfahren, und Bedingungen um diese in Anspruch zu nehmen.


2. Alkohol und Drogen :

ALKOHOL :

Der allgemein höchstzulässige Blutalkoholgehalt bei Fahrzeugführern und Radfahrern ist: 0,5 Promille Blutalkoholgehalt. In ausgeatmeter Atemluft 0,25 Promille. Alle Fahrzeugführer und Radfahrer sind verpflichtet, sich untersuchen zu lassen, um festzustellen, ob eine Alkoholvergiftung vorliegt. Die Sanktionen betragen zwischen 1.000 und 500 Euro und 4 bis 6 Punkte im Verkehrsregister, je nach Fall. Bei einem Blutalkoholgehalt von mehr als 0,60 Promille in der ausgeatmeten Atemluft liegt ein Straftatbestand vor. Ein Straftatbestand ist ferner die Weigerung, sich einer Untersuchung zur Feststellung von Alkohol und Drogen zu unterziehen (Art. 383 StGB).


DROGEN :

Sie dürfen auch nicht am Verkehr teilnehmen, wenn Sie Drogen im Körper haben. Die Verwaltungssanktion wegen Fahrens mit Drogen im Körper beläuft sich auf 1.000 Euro und 6 Punkte. Das Fahren unter Einfluss von toxischen Drogen, Betäubungsmitteln oder bewusstseinsverändernden Substanzen ist eine Straftat gegen die Verkehrssicherheit (Art. 379 StGB).


Nachfolgend einige Informationen zu ausgewählten spanischen Delikten (Straftatbeständen in Spanien) :

1. Straftaten gegen die öffentliche Gesundheit und Drogenhandel :


Unsere auf Strafrecht spezialisierten Strafrechtsanwälte können Ihnen unsere professionellen Dienstleistungen bei der Verteidigung von Verbrechen im Zusammenhang mit der öffentlichen Gesundheit und dem Drogenhandel anbieten. Wir können Sie in ganz Spanien vertreten und verteidigen. Denken Sie daran, dass es wichtig ist, dass ein auf Verbrechen gegen die öffentliche Gesundheit und den Drogenhandel spezialisierter Anwalt Sie vom ersten Moment an unterstützt und verteidigt. Von dem Moment an, in dem Sie Ihre Erklärung auf der Polizeiwache, vor Gericht oder in einem Gerichtsgebäude abgeben. Unsere Strafrechtsanwälte beraten Sie über die jeweils zu unternehmenden Schritte und Verfahren. Setzen Sie auf Experten auf dem Gebiet des spanischen Strafrechts. Wenn Sie an einem Verbrechen im Bereich der öffentlichen Gesundheit oder wegen Drogenhandel beteiligt sind, können wir Sie beraten und unterstützen. Die Strafverteidiger von Castillo, Gonzalez & Kollegen sind Spezialisten für Probleme, die sich aus Verbrechen gegen die öffentliche Gesundheit ergeben können.


Welche Arten von Straftaten gegen die öffentliche Gesundheit oder den Drogenhandel gibt es? :

Es gibt vier Arten von Verbrechen :

a) Straftaten im Zusammenhang mit der Herstellung, dem Versand, der Lieferung oder dem Handel von gesundheitsschädlichen Produkten oder gefährlichen chemischen Substanzen (CP Art.359 und 360), die mit einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 3 Jahren und einer Geldstrafe von 6 bis 12 Monaten und einem besonderen Berufs- oder Gewerbeausschluss von 6 Monaten bis zu 2 Jahren und einer Geldstrafe von 6 bis 12 Monaten und einem Berufs- oder Gewerbeausschluss von 6 Monaten bis zu 2 Jahren bestraft werden. Straftaten im Zusammenhang mit der Herstellung, Ausgabe, dem Versand oder der Simulation von Arzneimitteln , einschließlich Straftaten im Zusammenhang mit Doping von Athleten (CP Art.361, 362, 362 bis, 362 ter, 362 quater und 362 quinquies), die mit verschiedenen Strafen bedroht sind, darunter Freiheitsentzug zwischen 6 Monaten und 2, 3 oder 4 Jahren; eine Geldstrafe zwischen 6 und 12 oder 18 Monaten; sowie ein besonderes Berufsverbot zwischen 6 Monaten, 1 Jahr oder 2 Jahren und 3 oder 5 Jahren, je nach der spezifischen Straftat, sowie höhere Strafen, wenn die Straftat unter bestimmten, in Art. 362 CP festgelegten Umständen begangen wurde. quater (Nr. 14970 s.); Verbrechen der Verarbeitung, des Vertriebs, des Handels, des Verkehrs, des Handels, der Vergiftung oder der gefährlichen Verfälschung von Produkten oder Substanzen, die zum Konsum bestimmt sind (CP Art.363, 364 und 365), mit Freiheitsstrafe zwischen 1 und 2 bis 4 und 6 Jahren; Geldstrafe von 6 bis 12 Monaten. Es legt auch den besonderen Ausschluss von Beruf, Handel, Industrie oder Gewerbe für einen Zeitraum von drei bis sechs Jahren für Hersteller, Vertreiber oder Händler fest, die die Gesundheit der Verbraucher gefährden, während im Falle des Inhabers einer Lebensmittelfabrik dieser Ausschluss für einen Zeitraum von 6 bis 10 Jahren verlängert wird: Nr. 15015 s..


2. Straftaten gegen die persönliche Unversehrtheit von Personen :

Jeder Mensch hat das Recht auf Leben und auf seine körperliche und moralische Unversehrtheit. Das spanische Rechtssystem betrachtet als Person jede Person, die mit einer Lebenserwartung von mehr als 24 Stunden geboren wurde. Die wichtigsten Straftaten gegen Personen, wie sie im Strafgesetzbuch definiert sind, sind Tötung, Mord, Verletzung oder Misshandlung im familiären Umfeld, und auch Abtreibung, Euthanasie oder Veranlassung zum Selbstmord werden als solche betrachtet. Die Strafverteidiger von Castillo, González & Kollegen sind Spezialisten für die Lösung der Probleme, die sich aus Verbrechen gegen Personen ergeben können.


Artikel 138 Strafgesetzbuch :

"Wer einen anderen tötet, wird als Totschläger mit zehn bis fünfzehn Jahren Gefängnis bestraft". Das Verbrechen des Tötungsdelikts wird als die Handlung beschrieben, durch die das Leben einer Person entweder mit Vorsatz oder durch grobe Fahrlässigkeit genommen wird.


Totschlag :

Artikel 138 des Strafgesetzbuches bestraft Totschlag mit einer Gefängnisstrafe von 10 bis 15 Jahren oder 1 bis 4 Jahren, wenn der Totschlag grob fahrlässig begangen wurde.


Mord Artikel 139 Strafgesetzbuch :

Jede Person, die eine andere Person unter einem der folgenden Umstände tötet, wird mit einer Freiheitsstrafe von fünfzehn bis zwanzig Jahren bestraft:


1. In böswilliger Absicht.
2. Für Preis, Belohnung oder Versprechen.
3. Mit Grausamkeit, absichtlich und auf unmenschliche Weise den Schmerz der Verletzten vergrößern.

Das Strafgesetzbuch sieht Mord als erschwerte Form des Tötungsdelikts vor, wobei die besonderen Umstände der Böswilligkeit, der Belohnung oder Grausamkeit berücksichtigt werden, um die es sich handeln kann, weshalb die Strafe härter ausfällt.


(Körper-) Verletzungen Artikel 147 Strafgesetzbuch :

1. Wer einer anderen Person durch irgendein Mittel oder Verfahren eine Schädigung zufügt, die ihre körperliche oder geistige Gesundheit beeinträchtigt, wird als Angeklagter des Verbrechens der Schädigung mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu drei Jahren bestraft, sofern die Schädigung objektiv neben einer medizinischen oder chirurgischen Erstbehandlung die Bereitstellung von medizinischer Versorgung erfordert. Einfache ärztliche Aufsicht oder Überwachung des Verlaufs der Verletzung gilt nicht als medizinische Behandlung. Dieselbe Strafe wird gegen jeden verhängt, der innerhalb eines Jahres viermal die in Artikel 617 dieses Gesetzbuches beschriebene Handlung vorgenommen hat.


(2) Die im vorstehenden Absatz beschriebene Handlung wird jedoch je nach den eingesetzten Mitteln oder dem erzielten Ergebnis mit einer Freiheitsstrafe von drei bis sechs Monaten oder einer Geldstrafe von sechs bis zwölf Monaten, je nachdem, welcher Betrag niedriger ist, geahndet. Eine Person gilt als eines Verletzungsdelikts schuldig, wenn sie einer anderen Person Schaden zufügt, der ihre physische oder psychische Gesundheit beeinträchtigt, und muss zusätzlich zur medizinischen Erstversorgung eine medizinische oder chirurgische Behandlung zur Heilung benötigen. Wenn Sie durch ein Verletzungsdelikt geschädigt werden, sollten Sie wissen, dass Sie Ihre Rechte durch eine Beschwerde oder Klage mit Unterstützung eines Strafverteidigers geltend machen können, wobei Sie Anspruch auf Entschädigung für zivilrechtliche Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche haben, die sich aus der Verfolgung des Sachverhalts ergeben können.


Misshandlungen Artikel 148 Strafgesetzbuch :

Die in Absatz 1 des vorstehenden Artikels vorgesehenen Verletzungen werden mit einer Freiheitsstrafe von zwei bis fünf Jahren je nach dem verursachten Ergebnis oder dem Risiko bestraft: Wenn das Opfer ein Ehepartner ist oder war, oder eine Frau, die mit dem Täter durch eine ähnliche Zuneigungsbeziehung verbunden ist oder war, auch wenn sie nicht zusammenleben. Wenn das Opfer eine besonders gefährdete Person ist, die mit dem Täter zusammenlebt. Wenn die Verletzungen innerhalb der Familieneinheit auftreten, wird die Straftat in ihrer verschärften Form, die als Misshandlung, geschlechtsspezifische Gewalt oder häusliche Gewalt bezeichnet wird, betrachtet und eine höhere Strafe gemäß dem Inhalt von Artikel 148 des Strafgesetzbuches verhängt. Diese Strafe wird gegen jeden verhängt, der gewohnheitsmässig körperliche Gewalt gegen eine Person ausübt, die seine Ehefrau oder sein Ehemann ist oder war, oder gegen eine Person, die als faktische Partnerin oder faktischer Partner in einer festen Beziehung zu ihm steht oder stand, oder gegen die Kinder seiner Ehefrau oder seiner Lebensgefährten, Verwandten in aufsteigender Linie oder erwerbsunfähigen Personen, die mit ihm zusammenleben, oder gegen Personen, die der elterlichen Autorität, der Vormundschaft, dem Kuratorium, der Pflege oder der faktischen Fürsorge für die eine oder die andere von ihnen unterstehen oder unterstanden. Wenn Sie Opfer von Misshandlungen sind, sollten Sie wissen, dass Sie Ihre Rechte durch eine Beschwerde oder Klage geltend machen können, wobei Sie von einem Strafverteidiger unterstützt werden, der Ihre Rechte verteidigen wird.


3. Straftaten gegen die Ehre :

Der Begriff der Ehre hat zwei Seiten, obwohl das Strafrecht nur eine davon anspricht. Subjektive Ehre ist die Bewertung, die eine Person über ihre eigene Qualität als Person abgibt. Objektive Ehre ist die Anerkennung und Wertschätzung der ethisch-sozialen Qualitäten einer Person durch andere. Es ist der gute Ruf, den man genießt. Der gute Name einer Person, der von einer dritten Partei gesehen wird.


Verleumdung :

Artikel 205 des Strafgesetzbuches "Es ist Verleumdung, eine Person eines Verbrechens mit dem Wissen um dessen Falschheit oder rücksichtslose Missachtung der Wahrheit zu beschuldigen". Für den Fall, dass die Verleumdung über die Medien oder mit irgendeiner Form von Werbung verbreitet wird, wird eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 2 Jahren oder eine Geldstrafe von 6 bis 24 Monaten verhängt. Andernfalls ist die Strafe eine Geldstrafe von 6 bis 12 Monaten. Im Falle einer Begnadigung durch die beleidigte Partei bleibt der Tatbestand der Verleumdung unbestraft.


Beleidigung :

Artikel 208 des Strafgesetzbuches: "Jede Handlung oder Äußerung, die die Würde einer Person verletzt, ihren Ruf untergräbt oder ihre eigene Wertschätzung beeinträchtigt, ist eine Beleidigung. Nur Beleidigungen, die aufgrund ihrer Art, ihrer Wirkungen und ihrer Umstände in der Öffentlichkeit als schwerwiegend angesehen werden, stellen eine Straftat dar. Verletzungen, die in der Zurechnung von Tatsachen bestehen, gelten nicht als schwerwiegend, es sei denn, sie wurden in Kenntnis ihrer Falschheit oder in leichtfertiger Missachtung der Wahrheit begangen". Schwere Beleidigungen in der Öffentlichkeit werden mit einer Geldstrafe von sechs bis vierzehn Monaten und in anderen Fällen mit einer Geldstrafe von drei bis sieben Monaten geahndet. Im Falle der Vergebung durch die beleidigte Partei bleibt das Beleidigungsdelikt straffrei.


4. Straftaten gegen die persönliche Freiheit :

Gemäß Artikel 17 der spanischen Verfassung hat jeder Mensch das Recht auf Freiheit und Sicherheit. Niemandem darf seine Freiheit entzogen werden, es sei denn in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieses Artikels und in den Fällen und auf die Weise, die das Gesetz vorschreibt.


Illegale Inhaftierung und Entführung Artikel 163 Strafgesetzbuch :

Eine Person, die eine andere Person unter Freiheitsentzug einsperrt oder festhält, wird mit Freiheitsstrafe von vier bis sechs Jahren bestraft. Lässt der Täter die eingesperrte oder inhaftierte Person innerhalb der ersten drei Tage nach ihrer Festnahme frei, ohne den beabsichtigten Zweck erreicht zu haben, wird die niedrigere Strafe verhängt. Die Strafe ist eine Freiheitsstrafe von fünf bis acht Jahren, wenn die Haft oder Inhaftierung mehr als 15 Tage gedauert hat. Eine Privatperson, die außerhalb der gesetzlich zulässigen Fälle eine Person festnimmt, um sie unverzüglich der Behörde vorzustellen, wird mit einer Geldstrafe von drei bis sechs Monaten bestraft". Artikel 164 des Strafgesetzbuches: "Die Entführung einer Person auf der Grundlage einer Freilassungsbedingung wird mit einer Freiheitsstrafe von sechs bis zehn Jahren geahndet. Wenn die Entführung nach Artikel 163 Absatz 3 durchgeführt wird, wird die Strafe gradweise erhöht, die niedrigere Strafe gradweise, wenn die Bedingungen des Artikels 163 Absatz 2 erfüllt sind. Eine Person, die eine andere Person gegen ihren Willen einsperrt oder festhält, indem sie sie ihrer Bewegungsfreiheit beraubt, gilt als Gefangener des Verbrechens der illegalen Inhaftierung. Entführung stellt eine verschärfte Form der illegalen Inhaftierung dar, bei der außerhalb der gesetzlich vorgesehenen Fälle bei der Rettung oder der Erfüllung einer Bedingung für die Freilassung des Häftlings vermittelt wird.


Bedrohungen und Nötigungen :

Artikel 169 des Strafgesetzbuches: "Wer einen anderen Menschen mit einem Übel bedroht, das die Verbrechen Mord, Körperverletzung, Abtreibung, Verbrechen gegen die Freiheit, Folter und Verbrechen gegen die sittliche Integrität, die sexuelle Freiheit, die Privatsphäre, die Ehre, das Eigentum und die sozioökonomische Ordnung darstellt, wird bestraft:
1. mit Freiheitsstrafe von einem bis zu fünf Jahren, wenn die Drohung durch die Forderung eines Betrags oder die Auferlegung einer anderen Bedingung, auch wenn sie nicht illegal ist, ausgesprochen wurde und der Schuldige seinen Zweck erreicht hat. Unterlässt er dies, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu drei Jahren zu verhängen. Die im vorstehenden Absatz genannten Strafen werden in ihrer oberen Hälfte verhängt, wenn die Drohungen schriftlich, telefonisch oder durch irgendein Kommunikations- oder Vervielfältigungsmittel oder im Namen wirklicher oder vermeintlicher Einheiten oder Gruppen ausgesprochen werden.

2. Mit der Strafe einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zwei Jahren, wenn die Drohung nicht an Bedingungen geknüpft ist". Eine Person gilt als Gefangener eines Verbrechens der Bedrohung der Person, die eine andere Person daran hindert, ihr, ihrer Familie oder ähnlichen Schaden zuzufügen, der die Verbrechen Mord, Verletzung, Abtreibung, Folter, gegen Freiheit, moralische Integrität, sexuelle Freiheit, Privatsphäre usw. darstellen könnte. Eine Person gilt als des Verbrechens der Nötigung schuldig, wenn sie eine Person durch physische oder psychische Gewalt daran hindert, das zu tun, was das Gesetz ihr verbietet.


5. Straftaten gegen das Vermögen :

Eigentumsdelikte sind solche, die darauf abzielen, das Vermögen und die Rechte einer Privatperson, einer juristischen Person oder einer öffentlichen Institution zu untergraben, und zwar aus Profitstreben, sei es für sich selbst oder für Dritte. Die häufigsten Eigentumsdelikte sind Diebstahl, Raub, eine verschärfte Form des Diebstahls, Betrug, Unterschlagung, Unterschlagung, Aufhebung von Eigentum oder Beschädigung, ob vorsätzlich oder grob fahrlässig begangen. Die durch das Strafgesetzbuch von 1995 eingeführten Verbrechen gegen die sozioökonomische Ordnung wiederum sind diejenigen, die als "Wirtschaftskriminalität" bezeichnet werden, und sind diejenigen, deren Folgen globale oder kollektive Interessen im Wirtschaftsleben eines Staates und einer supranationalen Einheit beeinträchtigen. Die häufigsten Verbrechen gegen die sozioökonomische Ordnung sind unter anderem Verbrechen gegen geistiges und gewerbliches Eigentum, Verbrechen gegen die Preisbildungskriterien des freien Marktes oder Verbrechen gegen die Staatskasse.


Diebstahl Artikel 234 Strafgesetzbuch :

"Jeder, der ohne Zustimmung des Eigentümers einer anderen Person bewegliches Eigentum zu Gewinnzwecken entwendet, wird als Diebstahlsverbrecher mit einer Gefängnisstrafe von sechs bis achtzehn Monaten bestraft, wenn der gestohlene Betrag 400 Euro übersteigt". Diebstahl konstituiert sich als die Handlung, sich das Eigentum eines anderen anzueignen, ohne dass dabei Gewalt in den Dingen, Gewalt oder Einschüchterung zur Anwendung kommen.


Raub Artikel 237 Strafgesetzbuch :

"Diejenigen, die aus Profitgier die beweglichen Sachen anderer Menschen in Besitz nehmen, indem sie Gewalt auf Dinge anwenden, um sich Zugang zu dem Ort zu verschaffen, an dem sie sich befinden, oder Gewalt oder Einschüchterung von Menschen anwenden, machen sich des Verbrechens des Raubs schuldig". Demnach wird Raub aufgrund der zum Zeitpunkt der Tatbegehung übereinstimmenden Umstände als eine Art verschärfte Form des Diebstahls konstituiert. Wie wir sehen können, ist es für die Existenz eines Diebstahlverbrechens notwendig, dass das Gestohlene mit Gewalt gegen Dinge oder mit Gewalt oder Einschüchterung von Menschen geschieht. Ebenso ist auch die Strafe für das Verbrechen des Diebstahls schwerer als die für das Verbrechen des Raubes.


Betrug Artikel 248 des Strafgesetzbuches :

"Wer um des Gewinns willen in ausreichendem Maße täuscht, um bei einem anderen einen Irrtum zu verursachen, indem er ihn zu einer Verfügungshandlung zum Nachteil seiner selbst oder anderer veranlasst, begeht Betrug. Für das Vorliegen eines Betrugsdeliktes sind drei Elemente erforderlich: Erstens, eine ausreichende, mit allen Mitteln erzeugte Täuschung des Opfers, die es zu einem Irrtum und zu einer Verfügung über Vermögenswerte veranlasst. Das zweite ist der in der Person des Täters vorhandene Wunsch nach Profit, sei es der eigene oder der Profit eines Dritten, der in der Person des Täters vorhanden ist. Die dritte ist ein Akt der Veräußerung von Vermögenswerten durch das Opfer als Folge des Fehlers, der einen Schaden an seinem Eigentum verursacht.



Veruntreuung Artikel 252 Strafgesetzbuch :

"Die Strafen des Artikels 249 oder gegebenenfalls 250 sind gegen jeden zu verhängen, der sich Geld, Sachen, Wertpapiere oder andere bewegliche oder vermögenswerte Vermögenswerte, die er durch Hinterlegung, Kommission oder Verwaltung oder auf andere Weise erhalten hat, die eine Verpflichtung zur Herausgabe oder Rückgabe nach sich zieht, aneignet oder abzweigt, sie erhalten zu haben, wenn der Betrag der entsprechenden Sache vierhundert Euro übersteigt". Wie beim Straftatbestand des Betrugs sind auch beim Straftatbestand der Veruntreuung mehrere Voraussetzungen erfüllt, die alle für die Begehung der Straftat erforderlich sind: Erstens, dass der Urheber der Straftat Geld, Wertpapiere oder andere Vermögenswerte als Kaution, Provision oder Verwaltung erhält und daher verpflichtet ist, sie nach einer bestimmten Zeit oder nach Erfüllung einer Bedingung zurückzugeben oder auszuhändigen. Zweitens, dass eine solche Rückgabe oder Auslieferung nicht erfolgt, weil der Urheber des Verbrechens der widerrechtlichen Aneignung der Wertpapiere oder der Wirkungen auf sein eigenes Vermögen oder das eines Dritten, der nicht der Eigentümer ist, die Straftat begangen hat.


Gläubigerbenachteiligung Artikel 257 Strafgesetzbuch :

Er wird mit einer Freiheitsstrafe von einem bis vier Jahren und einer Geldstrafe von zwölf bis vierundzwanzig Monaten bestraft:
Jeder, der sein Eigentum zum Nachteil seiner Gläubiger in Besitz nimmt. Jeder, der zu demselben Zweck eine Handlung zur Verfügung über Vermögenswerte vornimmt oder Verpflichtungen schafft, die die Wirksamkeit einer Pfändung oder eines gerichtlichen, außergerichtlichen oder administrativen Vollstreckungs- oder Vollstreckungsverfahrens verzögert, behindert oder verhindert, das bereits eingeleitet wurde oder voraussichtlich eingeleitet wird". Das Verbrechen der strafbaren Zahlungsunfähigkeit oder der Beschlagnahme von Vermögenswerten erfordert die Feststellung einer früheren Situation, z.B. dass der Urheber eines solchen Verbrechens Schulden gegenüber einem Dritten hat, entweder gegenüber der öffentlichen Verwaltung oder gegenüber einer natürlichen oder juristischen Person, die Gläubiger ist. Der typische Fall einer Gläubigerbenachteiligung oder strafbaren Insolvenz ist die Tatsache, dass der Schuldner sein Vermögen zum Nachteil seiner Gläubiger durch falsche Verkäufe oder falsche Schenkungen veräußert.


Sachbeschädigung Artikel 263 Strafgesetzbuch :

Wer am Eigentum anderer, die nicht unter andere Titel dieses Gesetzbuches fallen, Schaden verursacht, wird je nach der wirtschaftlichen Lage des Opfers und der Höhe des Schadens mit einer Geldstrafe von sechs bis 24 Monaten bestraft, wenn der Schaden 400 Euro übersteigt. Eine Freiheitsstrafe von einem bis drei Jahren und eine Geldstrafe von zwölf bis vierundzwanzig Monaten wird gegen jeden, der den im vorigen Abschnitt ausgedrückten Schaden verursacht, verhängt, wenn einer der folgenden Fälle eintritt dass sie ausgeführt werden, um die freie Ausübung der Autorität zu verhindern, oder als Folge von Handlungen, die in Ausübung ihrer Funktionen ausgeführt werden, entweder gegen Amtsträger oder gegen Personen, die als Zeugen oder auf andere Weise zur Ausführung oder Anwendung der Gesetze oder allgemeinen Bestimmungen beigetragen haben oder beitragen können. Dass sie durch irgendein Mittel, eine Infektion oder Ansteckung von Vieh verursacht wird. Dass giftige oder ätzende Substanzen verwendet werden. Das betrifft Güter des öffentlichen oder kommunalen Bereichs oder Gebrauchs. Das ruiniert den Geschädigten oder bringt ihn in eine ernste wirtschaftliche Lage. Dies wird durch jegliche Art von Infektion oder Ansteckung von Vieh verursacht. Dass giftige oder ätzende Substanzen verwendet werden. Das betrifft Güter des öffentlichen oder kommunalen Bereichs oder Gebrauchs. Die den Geschädigten ruinieren oder ihn in eine ernste wirtschaftliche Lage bringen. Jede Person, die eine Verschlechterung des Eigentums anderer verursacht, wird als Angeklagter in einem Schadensdelikt bestraft, mit der Besonderheit, dass der Umstand der Verwandtschaft als eine ausgenommene Ursache dieses Verbrechens angesehen wird.


Unternehmensdelikte Artikel 290 Strafgesetzbuch :

"Jeder rechtliche oder faktische Geschäftsführer einer gegründeten oder eingetragenen Gesellschaft, der den Jahresabschluss oder andere Dokumente, die die rechtliche oder wirtschaftliche Situation der Körperschaft widerspiegeln sollten, in einer Weise fälscht, die der Körperschaft, einem ihrer Mitglieder oder einem Dritten wirtschaftlichen Schaden zufügt, wird mit einer Freiheitsstrafe von einem bis drei Jahren und einer Geldstrafe von sechs bis zwölf Monaten bestraft". Die Situation, in der der de facto oder de jure Verwalter einer Gesellschaft, sei sie gegründet oder in Gründung, befugt ist, die Konten der besagten Gesellschaft oder jedes andere Dokument des legalen Verkehrs zu verwalten und zu fälschen, setzt das de facto Budget für das Zusammentreffen eines Gesellschaftsverbrechens voraus, das zum Nachteil der Gesellschaft selbst, eines der Gesellschafter oder eines Dritten mit Interessen an derselben begangen wird. Es gibt mehrere typische Arten, ein Wirtschaftsdelikt zu begehen, wenn Sie also Fragen dazu haben, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.


Schlusswort :

Wir sind eine auf das spanische Strafrecht spezialisierte Anwaltskanzlei. Wenn Sie einen Strafverteidiger in Spanien suchen, bieten Ihnen unsere professionellen Strafrechtsspezialisten eine schnelle und effektive Antwort in Angelegenheiten wie Gerichtsverfahren, Ordnungswidrigkeiten, Berufungen, Alkoholismus und alle Arten von Straftaten. Wir können Ihnen unter anderem bei folgenden Fragen helfen:


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Vertretung und Verteidigung in allen Arten von Prozessen in Madrid und ganz Spanien, Prozesse wegen Ordnungswidrigkeiten, Wirtschaftskriminalität: Veruntreuung, Betrug, Unwahrheiten, Unternehmensdelikte, Geldwäsche, strafbare Insolvenz, Fälschung usw. Straftaten gegen die Person: Verletzung, Mord, Totschlag, Mord usw. Misshandlung, Geschlechtsspezifische Gewalt, Verkehrsdelikte: Alkoholismus, Geschwindigkeitsübertretungen, Fahren ohne Führerschein, Ungehorsam gegenüber Behörden, rücksichtsloses Fahren und unterlassene Hilfeleistung. Eigentumsdelikte: Raub, Diebstahl, Hehlerei, Beschädigung, Betrug usw. Verbrechen gegen die öffentliche Gesundheit: Drogenhandel. Verwaltungs- und politische Verbrechen: Bestechung, Ausflüchte, Stadtplanung, Einflussnahme, Veruntreuung, Betrug, verbotene Verhandlungen, Korruption und Untreue bei der Verwahrung von Dokumenten Verbrechen gegen die Staatskasse: Steuerverbrechen. Verbrechen der häuslichen Gewalt, Verbrechen gegen die Umwelt und die Stadtplanung: gegen die Flächennutzungsplanung. Verbrechen gegen die Freiheit: illegale Inhaftierung, Entführung, Bedrohung, Nötigung, Folter und gegen die moralische Integrität. Verbrechen gegen die Ehre: Verleumdung und üble Nachrede. Verbrechen gegen die soziale Sicherheit und Arbeitnehmerrechte. Straftaten gegen die sexuelle Freiheit: sexuelle Aggression, sexueller Missbrauch, sexuelle Belästigung usw. Straftaten gegen die Privatsphäre: Aufdeckung und Offenlegung von Geheimnissen, Einbruch und Eindringen. Verstöße gegen die Rechte und Pflichten der Familie: Verlassen der Familie, Nichtzahlung von Renten, Kindesentführung usw. Straftaten gegen geistiges und gewerbliches Eigentum. Straftaten gegen Ausländer. Straftaten gegen das historische Erbe. Feuerverstöße. Verbrechen gegen die Justizverwaltung: Ausflüchte, Verschleierung, falsche Beschuldigung und Denunziation, Simulation von Verbrechen, Falschaussagen, Behinderung der Justiz, professionelle Untreue, Verurteilungsbruch. Verbrechen gegen die Verfassung: gegen staatliche Institutionen, gegen Grundrechte und öffentliche Freiheiten, begangen von Amtsträgern. Verbrechen gegen die öffentliche Ordnung: Angriffe gegen Autorität, Widerstand und Ungehorsam, Besitz, Handel und Lagerung von Waffen. Andere Straftaten: widerrechtliche Aneignung des Personenstands, der öffentlichen Funktionen, Eindringen. Jedes andere Verbrechen. Verteidigung in Strafprozessen. Verteidigung in Geschworenenprozessen. Verteidigung in Jugendgerichtsverfahren. Unterstützung des Gefangenen vor der Polizei und vor Gericht. Kriminelle Anschuldigungen: Beschwerden und Klagen. Private Anschuldigung und Volksbeschuldigung. Antrag auf vorläufige Freiheit. Gnadengesuch. Antrag auf Haft dritten Grades. Antrag auf Bewährung. Unterstützung vor Gerichten: Untersuchungsgerichte, Strafgerichte, Provinzgerichte, Oberlandesgerichte, Schwurgericht, Nationalgericht, Oberster Gerichtshof und Verfassungsgericht.


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