Die Kanaren sind nicht nur ein besonderes Reiseziel sondern bieten auch noch andere Vorteile. Auch Unternehmen verlegen Ihre Firma auf die Kanaren oder es gibt Möglichkeiten einer Neugründung.Die Kanarischen Inseln erhalten aufgrund ihrer abgelegenen Lage eine steuerrechtliche Sonderbehandlung. Körperschaftssteuer von 1 bis 5 %. Umsatzsteuer von ca. 4,5 %. Um in den Genuss dieser Steuervorteile zu kommen, kann man die Neugründung als sog. ZEC-Unternehmen registrieren lassen.
Die Kanarische Sonderzone ist ein Niedrigsteuergebiet, das innerhalb des Wirtschafts- Und Steuersystems der Kanaren ( REF ) mit dem Ziel geschaffen wurde, den wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt des Archipels zu fördern und die Produktionsstrukturen zu erweitern. Die Kanarische Sonderzone ist im Januar 2000 von der Europäischen Union genehmigt worden. Im Anschluss an die Genehmigung hat die spanische Staatsregierung diese in Form der notwendigen gesetzlichen Änderungen im Wirtschafts- und Steuersystem der Kanaren umgesetzt ( Königliches Gesetzesdekret 2/2000 vom 23. Juni zur Änderung des Gesetzes 19/1994 vom 6. Juli und Königliches Gesetzesdekret 12/2006 vom 29. Dezember zur Änderung des Gesetzes 19/1994 und des Gesetzesdekrets /2/2000 vom 23. Juni ). Die Vorteile der Kanarischen Sonderzone können zunächst bis zum 31. Dezember 2019 in Anspruch genommen werden, eine Verlängerung ist vorbehaltlich der Zustimmung der Europäischen Kommission möglich. Die Einschreibung ins offizielle Unternehmensregister der ZEC ( ROEZEC ) kann bis zum 31. Dezember 2013 erfolgen.
Dienstleistungsunternehmen können sich an jedem beliebigen Ort auf dem Archipel niederlassen. Unternehmen, zu deren Aktivitäten die Produktion, Verarbeitung, Veredelung und der Vertreibe von Waren zählen, müssen sich in den speziell hier für vorgesehenen Gebieten ansiedeln.
ZEC-Unternehmen unterliegen der in Spanien gültigen Körperschaftssteuer zu einem reduzierten Steuersatz von 4 %. Die Unternehmen der ZEC sind in folgenden Fällen von der Steuer auf Vermögensübertragungen und dokumentierte Rechtshandlungen befreit:
- Beim Erwerb von Gütern oder Rechten, die dem Betriebszweck innerhalb des geografischen Anwendungsbereichs dienen.
- Bei allen Gesellschaftsvorgängen von ZEC-Unternehmen mit Ausnahme der Auflösung des Unternehmens.
- Bei beurkundeten Rechtsakten verbunden mit von diesen Unternehmen innerhalb des geografischen Anwendungsbereichs der ZEC getätigten Transaktionen.
Es muss sich um ein neu gegründetes Unternehmen mit Firmensitz und tatsächlicher Geschäftsadresse innerhalb des geografischen Geltungsbereichs der Kanarischen Sonderzone handeln. Zumindest eine zur Geschäftsführung berechtigte Person muss ihren Wohnsitz auf den Kanaren haben. Die Investition in Anlagevermögen, das zur Ausübung der geplanten Tätigkeit benötigt wird, hat mindestens 100.00 Euro ( für die Inseln Gran Canaria und Teneriffa ) oder 50.000 Euro ( für Fuerteventura, Lanzarote, La Gomera, El Hierro oder La Palma ) zu betragen. Die Investition muss spätestens zwei Jahre nach der Genehmigung als ZEC-Unternehmen abgeschlossen sein. Je nachdem, ob es sich um Inseln mit Provinzhauptstadt oder nicht handelt, hat das Unternehmen in einem Zeitraum von bis zu sechs Monaten nach der Betriebsgenehmigung mindestens fünf oder drei Arbeitsplätze auf den Kanaren zu schaffen, und dies durchschnittliche Mitarbeiterzahl während der gesamten Tätigkeit als ZEC-Unternehmen beizubehalten. Der Gesellschaftszweck des Unternehmens innerhalb der ZEC muss eine der zulässigen Aktivitäten sein.
- Herstellung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten und - Einrichtungen, Elektrotechnik, Feinmechanik und Optik.
- Papier-, Verlags- und Druckgewerbe und Vervielfältigung von Bild-, Ton- und Datenträgern.
- Elektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern.
- Vorgefertigte Materialien für das Baugewerbe.
- Chemische Industrie.
- Maschinenbau
- Recycling
- Dienstleistungen in Verbindung mit der Nutzung natürlicher Vorkommen und der Abfallbeseitigung.
- Instandhaltung und Reparatur von Flugtriebwerken.
- Verkehr und Nachrichtenübermittlung.
- Forschung und Entwicklung.
- Audiovisuelle Produktion.
Investoren, die sich in der ZEC niederlassen wollen, müssen zunächst einen Antrag beim Vorstand der Sonderzone stellen. Der Vorstand der ZEC begutachtet die Anträge und entscheidet über die Aufnahme ins ZEC-Register. Nach Erteilung der vorläufigen Genehmigung durch den Vorstand kann sich das Unternehmen ins offizielle Handelsregister der ZEC eintragen lassen. Kontaktieren Sie uns einfach bei weiteren fragen über die Sonderzone Kanaren.
Wir vertreten Sie auch mit Ihren Anliegen und Interessen in anderen europäischen Ländern. Durch unsere Qualifizierte & kompetente Beratung sowie Vertretung im spanischen und deutschen Recht heißt für uns, dass wir als deutsche Rechtsanwälte und spanische Abogados Ihr Anliegen auch in Alicante vertreten. Und zwar stets mit der erforderlichen Hartnäckigkeit und dem notwendigen Fachwissen und Kompetenz. Kontaktieren Sie uns einfach und schildern Sie uns einfach Ihr Anliegen oder Interessen.